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07. Mai 2014

Neufestlegung Netzzuschlag gemäss EnG

Die Handelskammer beider Basel lehnt die vorgeschlagene Erhöhung des Netzzuschlags ab. Die Wirtschaft leistet einen massgeblichen Beitrag ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

 

Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 und 3bis EnV)

 
Ausgangslage

Mit dem Rückzug der Cleantech-Initiative im Sommer 2013 trat eine Änderung des Energiegesetzes in Kraft. Diese wurde in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 12.400 vollzogen und enthält im Wesentlichen zwei Elemente. Zum einen sollen kleine Fotovoltaik-Anlagen mit einer Einmalvergütung subventioniert und zum anderen die Höhe des Netzzuschlags sowie die Modalitäten der Rückvergütung festgelegt werden.

 

Einmalvergütung für Fotovoltaik-Anlagen limitieren

Mit der vorgesehenen Erhöhung des Netzzuschlags werden 135 Millionen Franken in die Einmalvergütung fliessen. Damit sollen gut 15‘000 der 30‘000 Projekte bis Ende 2015 aus der Warteliste genommen werden. Der Hauptzweck der Erhöhung besteht also darin, diese Liste abzubauen. Aus diesem Grund ist nicht verständlich, wieso keine zeitliche Begrenzung dafür vorgesehen ist.

Der Netzzuschlag ist zeitlich zu limitieren (z.B. auf drei Jahre) spätestens aber auf den Zeitpunkt hin, auf welchen die aktuelle Warteliste abgebaut ist.

 

Netzzuschlag rückvergüten

Die Erhöhung des Netzzuschlags wird Unternehmen über Gebühr belasten, wie im Bericht zur Vernehmlassung richtig erkannt wird. Allerdings stimmen wir nicht damit überein, dass diese durch die Rückvergütung wieder entlastet werden. Denn das gilt nur für grosse Unternehmen, welche die Voraussetzungen für eine Rückvergütung auch erfüllen können. Somit quersubventionieren die mittleren und kleinen Unternehmen die Fotovoltaik-Anlagen. Die Bedingungen für die Rückvergütung des Netzzuschlags sind dahingehend zu überarbeiten, dass auch KMU von ihrem massgeblichen Beitrag an den KEV-Topf profitieren können.

 

Abschliessende Bemerkung

Im Rahmen der Diskussionen zur Energiestrategie hat sich Bundesrätin Leuthard wiederholt dahingehend geäussert und versprochen, dass die Schweiz die im Ausland gemachten Fehler nicht wiederholen darf. Was die Subventionspolitik anbelangt ist die Schweiz jedoch heute auf dem Weg mit der EU gleich zu ziehen. Diese nicht nachhaltige und die Volkswirtschaft schädigende Subventionspolitik wird von der Handelskammer abgelehnt und nicht unterstützt.

 

Die Kammer verweist auf ihre zwei weiteren Stellungnahmen in dieser Sache: Jene zur Pa. Iv. 12.400 vom 15. November 2012 sowie jene zur Revision der EnV betreffend Pa. Iv. 12.400 vom 29. November 2013.

 

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Stellungnahme Neufestlegung Netzzuschlag gemäss EnG

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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